Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirft Fragen auf:

  • Ist meine Website abmahnsicher?

    Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die Anforderungen an gewerbliche Webseiten erheblich gestiegen. U.a. muss Ihre Firmen-Website ab sofort eine ausführliche Datenschutzerklärung nach den in der DSGVO aufgestellten Regeln enthalten. Wir erstellen für Sie DSGVO-konform Ihre neue, individuelle Datenschutzerklärung.
    Unser erfahrenes Entwickler- und Gestalter-Team kann auch die technische und grafische Umsetzung von Änderungen auf Ihrer bestehenden Website vornehmen.

  • Sind meine Mitarbeiter fit für die DSGVO?

    Die DSGVO geht nicht nur die geschäftsführende Unternehmensleitung eines Unternehmens etwas an. Auch Ihre Mitarbeiter, die mit der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun haben, müssen DSGVO-konform genauestens über die vielen Erfordernisse der DSGVO zum Umgang mit personenbezogenen Daten aufgeklärt werden.

    Die Datenschutzwerft übernimmt für Sie auf Wunsch die erforderliche Aufklärung und ggf. auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter durch unseren TÜV Süd geprüften Datenschutzexperten.

  • Braucht mein Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten?

    Ab 20 Mitarbeitern, die regelmässig mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist ein externer Datenschutzbeauftragter Pflicht.

    Die Datenschutzwerft prüft für Sie, ob Ihr Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist. Zusätzlich bietet die Datenschutzwerft Ihnen für den Fall, dass Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheiden, an, unseren TÜV-Süd zertifizierten Datenschutzbeauftragten zu stellen, der die komplexen Vorgänge und Vorschriften der DSGVO für Sie überwacht und auf deren Umsetzung in Ihrem Unternehmen hinwirkt.

  • Ist meine bisherige Dokumentation ausreichend?

    Die Datenschutzwerft klärt Sie umfassend darüber auf, welche neuen Dokumentationspflichten Sie aufgrund der DSGVO zu erfüllen haben und hilft Ihnen auch bei der Erstellung der vielfältigen Dokumente.

    Falls Sie nach Inkrafttreteten der DSGVO am 25.05.2018 noch keine Änderungen an Ihrer Website bzw. an der Datenschutzerklärung durchgeführt haben, lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, dass Ihre Dokumentation nicht ausreichend sein wird, um den Datenschutzregeln der DSGVO gerecht zu werden.

Die Datenschutzwerft

DSGVO Datenschutzerklärung, rechtliches Know-How und technische Umsetzung aus einer Hand

Die DSGVO wirft viele Fragen auf und Anbieter von DSGVO-Dienstleistungen gibt es noch viel mehr. Aber setzt die Mehrzahl dieser Anbieter neben der Erstellung einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung auch die in vielen Fällen erforderlichen, technischen Änderungen an Ihrer Website um oder ist in der Lage, Sie ggf. auch darüber hinausgehend zu beraten? Nein, meist finden Sie entweder die juristische Beratung, die technische Beratung oder die technische Umsetzung.

Die Datenschutzwerft bietet Ihnen für all Ihre Fragen und notwendigen Arbeiten rund um die Umsetzung der DSGVO Datenschutzregeln die nötige Sicherheit:

  • TÜV-Süd geprüfter Datenschutzbeauftragter
  • Jurist für die Klärung rechtlicher Fragen
  • Erfahrene Software-Entwickler und Designer

Bei der Datenschutzwerft bekommen Sie alle relevanten Informationen und das technische Know-How zur Umsetzung aller erforderlichen Änderungen auf Ihrer Website aus einer Hand.

Ein Service von netinsiders.

Datenschutz einfach erklärt

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